Aufnahmeverfahren
Die Alexander-Puschkin-Schule nimmt Kinder im schulpflichtigen Alter auf. Stichtag für die Schulpflicht ist der 30.06. des jeweiligen Schuleintrittsjahres. In Ausnahmefällen können nach Absprache mit den zuständigen Einrichtungen auch jüngere Kinder aufgenommen werden. Wenn Plätze frei sind, ist ein Quereinstieg in höhere Klassen möglich.
Die Aufnahme erfolgt auf Basis einer Voranmeldung durch die Eltern. Eine Voranmeldung ist jederzeit möglich. Sie ist unverbindlich und sichert den Wartelistenplatz. Eine Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft der Eltern, sich mit den Schwerpunkten des Schulkonzeptes zu identifizieren und diese zu unterstützen.
Die Voranmeldung erfolgt nur online.
Die Aufnahmekampagne für die kommende erste Klasse beginnt im September. Ab diesem Zeitpunkt versenden wir die Einladungen zu den Aufnahmegesprächen. Die Gespräche finden im Jahr vor der Einschulung statt und dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Bei der Aufnahme achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kinder mit Erstsprache Deutsch und Russisch.
Die Zusage über die Aufnahme erfolgt schriftlich durch ein Vertragsangebot. Dieses ist zwei Wochen gültig. Geht der unterschriebene Schulvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen bei uns ein, können wir den Schulplatz nicht weiter verbindlich reservieren. Mit der Unterzeichnung des Schulvertrags ist der Schulplatz für Ihr Kind rechtsverbindlich vereinbart.
Zweimal im Jahr laden wir zu einem Tag der offenen Tür ein. Zusätzlich bieten wir zwei bis drei Informationsabende pro Jahr mit Besichtigung für interessierte Eltern an.
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