Aufnahmeverfahren
Die Alexander-Puschkin-Schule nimmt Kinder im schulpflichtigen Alter auf. In Ausnahmefällen können, nach Absprache mit den zuständigen Einrichtungen, auch jüngere Kinder aufgenommen werden.
Die Aufnahme Ihres Kindes in die Alexander-Puschkin-Schule erfolgt auf Basis einer Voranmeldung durch die Eltern. Eine Voraussetzung für die Aufnahme bildet die Bereitschaft der Eltern, sich mit den Schwerpunkten des Schulkonzeptes zu identifizieren und diese zu unterstützen.
Ihre Voranmeldung gilt als Wartelistenplatz. Im Jahr vor der geplanten Einschulung laden wir das Kind und die Eltern zum Aufnahmegespräch ein. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
Bei der Aufnahme der Schüler achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kinder mit Erstsprache Deutsch und Russisch.
Die Zusage über die Aufnahme des Kindes erfolgt schriftlich durch ein Vertragsangebot. Dieses gilt zwei Wochen. Erhält die Schule nicht innerhalb von 14 Tagen den unterschriebenen Schulvertrag zurück, können wir den Schulplatz nicht weiter verbindlich reservieren. Mit der Unterzeichnung des Schulvertrags ist der Schulplatz für Ihr Kind rechtsverbindlich vereinbart.
Die Voranmeldung erfolgt nur online.
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